Allergene bei Online-Bestellungen kennzeichnen: Was Lieferdienste und Pizzerien beachten müssen

Wer Speisen online verkauft, muss Allergene angeben, und zwar bevor der Gast bestellt. In der Praxis steht dort oft nur ein PDF oder der Hinweis „Allergene auf Anfrage“. Beim Online-Verkauf reicht das nicht.
Wir zeigen, welche Angaben nötig sind, wo sie in der Online-Speisekarte hingehören und wie Sie sie im Alltag aktuell halten. Wichtig: Dieser Beitrag ist ein Überblick und keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft für Ihren Betrieb gibt die örtliche Lebensmittelüberwachung.
Welche Regeln gelten?
Grundlage ist die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Für lose Ware, also frisch zubereitete Speisen in Restaurant und Lieferdienst, regelt in Deutschland zusätzlich die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV), wie Allergene angegeben werden.
Beim Verkauf über das Internet handelt es sich um Fernabsatz. Die Pflichtangaben, zu denen die Allergene gehören, müssen dem Gast vor Abschluss der Bestellung zur Verfügung stehen. Ein „Fragen Sie unser Personal“ funktioniert online nicht, weil der Gast vor dem Klick auf „Bestellen“ niemanden fragen kann.
Die 14 Hauptallergene
Angegeben werden müssen diese Stoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse:
- Glutenhaltiges Getreide wie Weizen, Roggen, Gerste oder Dinkel
- Krebstiere
- Eier
- Fische
- Erdnüsse
- Sojabohnen
- Milch, einschließlich Laktose
- Schalenfrüchte wie Mandeln, Haselnüsse oder Walnüsse
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulfite ab einer bestimmten Menge
- Lupinen
- Weichtiere wie Muscheln oder Tintenfisch
Das gilt auch, wenn ein Allergen nur in einer Soße, einem Dressing oder im Teig steckt. Gerade dort wird es im Alltag am häufigsten übersehen.
Zusatzstoffe nicht vergessen
Neben den Allergenen gibt es Kennzeichnungspflichten für bestimmte Zusatzstoffe, auch bei loser Ware. Typisch sind Angaben wie „mit Farbstoff“, „mit Konservierungsstoff“, „mit Süßungsmittel“ oder „koffeinhaltig“.
Häufig betroffen sind Getränke, Wurst und Schinken als Belag sowie fertige Soßen. Welche Angaben nötig sind, hängt von den Produkten ab, die Sie einsetzen. Die Informationen finden Sie auf den Etiketten und Produktdatenblättern Ihrer Lieferanten.
So gehören Allergene in die Online-Speisekarte
Damit Gäste die Angaben vor der Bestellung sehen, sollten sie direkt in der Speisekarte stehen:
- Am Produkt, nicht im PDF: Zeigen Sie die Allergene direkt beim Gericht, zum Beispiel als Kürzel mit Legende oder als aufklappbare Info.
- Auch bei Extras: Wer Extras hinzubucht, verändert die Zutaten. Prüfen Sie, ob Extras eigene Angaben brauchen.
- Einheitliche Kürzel: Verwenden Sie überall dieselben Buchstaben oder Zahlen und machen Sie die Legende jederzeit erreichbar.
- Getränke mitdenken: Auch Getränke können kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe enthalten.
- Vor dem Bestellabschluss: Die Angaben müssen sichtbar sein, bevor der Gast bestellt, nicht erst in der Bestätigung.
Beispiel: Kennzeichnung mit Kürzeln
Viele Betriebe nutzen Buchstaben für Allergene und Zahlen für Zusatzstoffe. Eine feste Vorgabe für die Kürzel gibt es nicht, wichtig ist eine Legende, die der Gast jederzeit findet. So könnte das aussehen:
- Pizza Salami: A, G, 2, 3
- Legende Allergene: A = glutenhaltiges Getreide, G = Milch
- Legende Zusatzstoffe: 2 = mit Konservierungsstoff, 3 = mit Antioxidationsmittel
Die Angaben im Beispiel sind nur zur Veranschaulichung. Welche Kürzel bei Ihren Gerichten stehen, ergibt sich aus Ihren Rezepturen und den Produktdatenblättern Ihrer Lieferanten.
Die Pflege im Alltag
Das größte Risiko ist selten die erste Einrichtung, sondern spätere Änderungen. Ein neuer Lieferant, eine andere Wurst oder eine neue Soße können die Allergene eines Gerichts verändern.
Legen Sie fest, wer im Team für die Angaben zuständig ist. Führen Sie zu jedem Gericht eine kurze Rezeptur mit allen Zutaten und prüfen Sie die Online-Speisekarte bei jeder Änderung im Einkauf.
Vorsicht bei Begriffen wie „glutenfrei“ oder „laktosefrei“: Diese dürfen Sie nur verwenden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. In einer Küche, in der viel mit Mehl gearbeitet wird, ist das schwer sicherzustellen.
Wie Codvin dabei hilft
In Codvin hinterlegen Sie Allergene und Zusatzstoffe direkt an jedem Produkt. Ihre Gäste sehen die Angaben in der Speisekarte, bevor sie bestellen. Bei der Einrichtung gehen wir Ihre Speisekarte gemeinsam mit Ihnen durch.
Die Verantwortung für richtige Angaben bleibt bei Ihrem Betrieb. Das System sorgt dafür, dass die Angaben dort stehen, wo der Gast sie braucht.
Häufige Fragen
Muss ich Allergene bei Online-Bestellungen angeben?
Ja. Beim Verkauf über das Internet müssen die Pflichtangaben, zu denen die 14 Hauptallergene gehören, dem Gast vor Abschluss der Bestellung zur Verfügung stehen.
Reicht der Hinweis „Allergene auf Anfrage“ im Online-Shop?
Online in der Regel nicht. Der Gast muss die Angaben sehen können, bevor er bestellt. Am sichersten ist es, die Allergene direkt beim jeweiligen Gericht anzuzeigen.
Muss ich auch Spuren von Allergenen angeben?
Hinweise wie „kann Spuren von … enthalten“ sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, können aber freiwillig ergänzt werden. Sie sollten dann sachlich begründet sein und dürfen den Gast nicht in die Irre führen.
Wer ist für die richtigen Allergenangaben verantwortlich?
Verantwortlich ist der Betrieb, der die Speisen verkauft. Das Bestellsystem stellt die Angaben dar, die Inhalte müssen aus Ihrer Küche kommen und bei Änderungen aktualisiert werden.
Speisekarte prüfen lassen
Sie möchten sehen, wie Allergene in einer Online-Speisekarte mit Codvin aussehen? Testen Sie die Demo oder sprechen Sie mit uns.
- Demo testen: demo.codvin.com
- E-Mail: info@codvin.com
- Telefon: +49 172 42 57 647


